1954 geboren und wohnhaft in Bad Hersfeld, seit 1985 Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht bis 2020 und Notar bis 2024, jetzt Notar a.D.. Mein Tätigkeitsschwerpunkt liegt seit ca. 20 Jahren im Schuldrecht, dort insbesondere Kaufrecht, Sachmängelhaftung und Gewährleistung.
Ein gehöriger Erfahrungsschatz aus bereits abgewickelten Streitigkeiten um Caravans und Reisemobile runden die Befähigung ab, bei spezifischen Problemen mit der Sprache der Camper nicht nur praktischen, sondern auch Rechtsrat erteilen zu können.
Ich kann mir unter einer Druckwasserpumpe, einem GFK-Aufbau, einem Doppelboden, einem HEKI oder dem Tiefrahmenchassis von ALKO etwas vorstellen und verfüge über entsprechendes technisches Verständnis. Ohne die Kenntnisse dieser Zusammenhänge wäre eine juristische Beurteilung vieler Fälle gar nicht möglich und das Ergebnis einer Beratung dem Zufall überlassen.
Camper bin ich seit 1972 und als Führerscheinneuling damals mit einem selbst ausgebauten VW-Bus T1 bis zum Nordcap unterwegs gewesen.
Damals reichten noch 45 PS, keine Thetford, kein Bad, das Kondenswasser tropfte nachts von dem nicht isolierten Blech-Dach, alles sehr spartanisch, trotzdem ein tolles und prägendes Erlebnis.
Dann Caravaner und aktuell wieder Wohnmobilist.