Wohnmobilrecht

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Wo Premium drauf steht ….


… muss Premium drin sein. Die Ausrede, eine Unart des Fahrzeuges sei „Stand der Serie“ ist keine Entschuldigung, die zum Ausschluss der Gewährleistung führt.

Das OLG Köln hat in 2010 entschieden, dass bei einem M-Klasse-Mercedes kein Ruckeln des Automatikgetriebes hingenommen werden muss. Dies gelte auch dann, wenn der Fehler in der Serie häufig vorkomme oder gar typisch sei.

Maßstab ist der technische Stand vergleichbarer Mitbewerber. Kommt es bei den Mitbewerbern nicht zu solchen Auffälligkeiten, dann liegt keine Beschaffenheit vor, wie sie der Käufer erwarten konnte und somit vertraglich geschuldet war. Der Käufer kann Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen und ggf. vom Vertrag zurücktreten.

© RA Ulrich Dähn, Bad Hersfeld, Seilerweg 10