Wohnmobilrecht

Allgemein

Startseite Was wir Ihnen anbieten Kanzlei am Seilerweg Über mich Anwaltskosten Kontakt Impressum Haftungsausschluss Datenschutzerklärung

Unfallversicherung oder Vollkasko

Unfallversicherung oder Vollkasko - oder: Körper ist wichtiger als Fahrzeug

Szenario:
Frau oder Mann hat einen sehr schweren Autounfall mit dem eigenen PKW. Die Person verliert z. B. einen Arm. Dies hat einen Invaliditätsgrad von in der Regel 70 % zur Folge. Der Schaden am Fahrzeug beläuft sich auf 100 %, also Totalschaden.

Der kluge Mann/Frau beugt vor, hat also das kostbare Stück, das Auto, natürlich Vollkasko versichert, in der Regel mit 300,- € Selbstbeteiligung. Sagen wir, der Schlitten war 20.000,- € wert, dann überweist die Versicherung also 19.700,- €. Davon kann sich Frau oder Mann sofort ein neues Fahrzeug kaufen.

Nur, womit fahren?
Mit einem Arm wird das schon schwierig. An eine Querschnittslähmung oder dergleichen wollen wir erst gar nicht denken.

Nun nehmen wir mal an, diese schwerst verletzte Person hätte die Vollkasko nicht mit 300,- € SB, sondern vielleicht mit 2.000,- € SB abgeschlossen. Die Vollkasko hätte also für den Wagen dann nur noch 18.000,- € überwiesen. Na und?

Ob ich vom Gebrauchtfahrzeugmarkt eine Ersatzbeschaffung für 18.000,- € oder für 20.000,- € vornehme, dürfte kaum eine Rolle spielen. Ich werde in jedem Falle wieder ein wunderbares Fahrzeug dafür anschaffen können. Die 2.000,- € SB Verlust tun also nicht wirklich weh.

ABER: Mit der gesparten Prämie aus der Vollkasko, im Jahr leicht einige Hunderter, je nachdem, was für ein Fahrzeug es ist und welche Schadenfreiheitsklasse individuell besteht, hätte der wirklich kluge Fahrzeugeigentümer eine private Unfallversicherung abgeschlossen und im Idealfall auch noch etwas draufgelegt. Die Minderprämie in der Vollkasko wäre also in einer „fetten“ Unfallversicherung gut angelegt gewesen.

Resultat in unserem Fall:
70 % Invaliditätsgrad bei einem verlorenen Arm würde zu einer Entschädigung aus der Unfallversicherung von einigen hunderttausend Euro führen. Damit kann man sich dann den Verlust von 1.700 Euro aus der Entschädigung der Vollkasko für den Pkw gerade noch erlauben und hat noch etwas über, um den Pkw und das Haus behindertengerecht umzubauen. Wenn man sparsam haushaltet, bleibt vielleicht sogar noch ein hunderttausender übrig, um sich mit dem behindertengerechten Wohnmobil oder Caravan die verlorene Lebensfreude teilweise wieder zurück zu kaufen.

Übrigens: Man schließt keine niedrigen Unfallversicherungen ab. Da muss man klotzen, nicht kleckern. Kostet kaum was und eine niedrige Entschädigung nützt nichts, wenn man sehr schwere Körperschäden auf Dauer ertragen und verkraften muss. Man denke daran, was es kostet, ein Haus behindertengerecht umzubauen. Was will ich also mit einer Unfallversicherung von maximal 20.000,- € oder etwas mehr anfangen? Bei diesen schweren Körperschäden helfen dann wirklich nur große Summen weiter.

Die private Unfallversicherung ist jedenfalls wichtiger als, die wesentlich teurere Vollkasko für unsere Fahrzeuge. Also: Erst Unfallversicherung dann Vollkasko abschließen. Körper ist wichtiger als Fahrzeug!!

© RA Ulrich Dähn, Bad Hersfeld, Seilerweg 10

Zurück