Wohnmobilrecht

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GEZ-Gebühren für das Radio

GEZ für das Radio im Wohnmobil oder Caravan?

Immer wieder taucht die Frage auf, wann für den Fernseher und oder das Radio im Wohnmobil die Gebühr an die GEZ zu zahlen ist. Dazu habe ich folgende aktuelle Regelung gefunden:

Aus GEZ Homepage Gebührenpflicht

Ja, für Geräte in einer Zweitwohnung (Ferienwohnung, Wochenendhaus, Wohnwagen und stationär aufgestellten Wohnmobilen, Gartenlaube etc.) besteht eine zusätzliche Gebührenpflicht. Dies gilt unabhängig von den bereits angemeldeten Geräten.“

Nach dieser Änderung des Textes, in dem bis vor einiger Zeit die Wohnmobile fehlten, ist vollkommen klar, dass die Wohnmobile nur dann eine Gebührenpflicht auslösen, wenn sie wie Ferienwohnungen dauerhaft an einem festen Platz genutzt werden.

© RA Ulrich Dähn, Bad Hersfeld, Seilerweg 10

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